Versicherung

Bedingungen der Haftpflichtversicherung
„Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf Schäden, die aus einer Kollision mit Streckenbestandteilen entstehen. Sachschäden an Fahrzeugen anderer Übungsplatzbesucher oder Personenschäden sowie etwa über den Versicherungsumfang hinausgehende Ansprüche gegenüber dem Betreiber sind ausgeschlossen und auch nicht mitversichert. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, sofern dem Betreiber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen sind.“

Unfälle/Schäden
Sach- und Personenschäden, die während der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes durch einen anderen Benutzer (mit-) verursacht werden, müssen zwischen den Beteiligten und ggf. ihren jeweiligen Haftpflichversicherungen geregelt werden. Jede Haftung des Verkehrsübungsplatz Braunschweig e.V. ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diesem grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen sind. Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes ist nur zulässig, wenn der Benutzer für die Zeit der Benutzung über den Verkehrsübungsplatz Braunschweig e.V. auf seine Kosten eine ergänzende Tageshaftpflicht- und Kaskoversicherung mit der Württembergischen Versicherung AG abschließt. WICHTIG: Dieser Versicherungsschutz ist nachrangig gegenüber der für das jeweilige Fahrzeug bestehenden Haftpflicht- und ggf. Kaskoversicherung.

Verhalten im Schadenfall
Jeder Schaden, auch an Verkehrszeichen oder sonstigen Einrichtungen des Verkehrsübungsplatzes, muss unverzüglich dem Platzwart auf einem bei diesem erhältlichen Formular gemeldet werden. Jeder Schaden sollte darüber hinaus unverzüglich der eigenen Haftpflicht- und ggf. auch der Fahrzeugkaskoversicherung gemeldet werden. Diese wird dann die Regulierung vornehmen.