Nutzungsbedingungen

Mit Zahlung der Nutzungsgebühren werden die Nutzungsbedingungen für den Verkehrsübungsplatz Braunschweig anerkannt. Die Nutzung des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verkehrsübungsplatz darf nur mit zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen benutzt werden. Der Fahrzeugführer muss grundsätzlich im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis sein.

Personen, die nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, dürfen den Übungsplatz nur dann benutzen, wenn sie

mindestens 16 Jahre alt sind (für Klasse A und B)
mindestens 15 Jahre alt sind (für Klasse A1 und M)
mindestens 14 Jahre alt sind (für Fahrräder mit Hilfsmotor)

Übende ohne Fahrerlaubnis müssen in Begleitung eines Führerscheininhabers sein, der während der Fahrübungen ständig neben dem Fahrer sitzen muss und die Verantwortung für den Übenden trägt.

Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gelten auf dem Übungsplatz sinngemäß. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der aufgestellten Verkehrszeichen und der Fahrbahnmarkierungen. Auf dem Verkehrsübungsplatz darf im Interesse aller Besucher nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.

Fußgänger dürfen den Platz nicht betreten. Übende und ihre Begleiter dürfen ihr Fahrzeug im Bereich der Übungsfläche nur im Ausnahmefall verlassen.

Befahren Sie mit Ihrem Fahrzeug bitte nur das Straßennetz. Beim Befahren anderer Flächen ist jede Haftung ausgeschlossen.

Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Die Platzwarte sind befugt, die den Nutzungsbedingungen zuwiderhandelnden Personen des Platzes zu verweisen.